Monday 21 September 2015

Anleitung zum Wählen

Wahl-Auffrischer

Der Schweizer Nationalrat wird nach dem Proporzverfahren gewählt, in dem die Sitze im Parlament gemäss der Stärke der Parteien (gemessen in Anzahl Parteistimmen) verteilt werden. Nachdem die Sitze an die Parteien verteilt sind, erhalten diejenigen Kandidaten mit den meisten Stimmen innerhalb ihrer Partei einen Sitz.

Ein Wahlzettel enthält eine gewisse Anzahl Zeilen, auf denen normalerweise Namen von Kandidaten irgend einer Partei vorgedruckt sind. Die Anzahl Zeilen entspricht der Anzahl Kandidaten, die ein Kanton nach Bern entsenden kann. Luzern, beispielsweise, hat 10 Sitze im Nationalrat, also sind dort 10 Zeilen auf dem Wahlzettel.

Eine Zeile auf dem Wahlzettel entspricht einer Stimme für den Kandidaten und einer Stimme für seine/ihre Partei. Eine leere Zeile entspricht daher immer noch einer Stimme für die Partei, deren Name oben steht. Wenn dort kein Parteiname steht -- wie etwa auf dem leeren Wahlzettel (ausser man schreibt einen gültigen Parteinamen hin), dann ist diese Stimme verloren.

Ein Wahlzettel muss mindestens einen Namen enthalten, um gültig zu sein. Daher ist ein Wahlzettel ungültig, wenn alle Namen auf einem vorgedruckten Zettel gestrichen werden oder auf dem leeren Zettel nur ein Parteiname, aber kein Kandidat, hingesetzt wird.

Ein Wahlzettel kann auf folgende Weise abgeändert werden:
  • Man kann den Namen von Personen streichen, die man nicht mag. Die jetzt leere Zeile gilt immer noch als Parteistimme.
  • Man kann den Namen einer Person ein zweites Mal aufschreiben (kummulieren), wenn man ihre Chancen leicht erhöhen will. Man streicht dazu den Namen einer andern Zeile durch und setzt den gewünschten Namen darüber. Es darf aber keine Person mehr als zweimal auf dem Wahlzettel stehen.
  • Man kann eine Person aus einer anderen Liste auf seinen Zettel holen und so je eine Stimme an diese Person und ihre Partei weggeben. Das nennt man panachieren. Man streicht dazu den Namen einer andern Zeile durch und setzt den gewünschten Namen darüber. Natürlich darf man diese Person auch gleich noch kummulieren (und damit der Person und der Partei je 2 Stimmen geben).
Wer kummulieren und/oder panachieren möchte, sollte immer die Kandidatennummer und den vollständigen Namen aufführen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fragen und Antworten

Was ist die schnellste Art, zu wählen?

Seine Wahl abzugeben dauert höchstens 30 Sekunden. Es gibt also keinen Grund, nicht zu wählen.

Man reisst dazu den vorgedruckten Wahlzettel der Partei seiner Wahl aus dem Wahlzettelblock, legt ihn in das beigelegte unmarkierte Couvert und klebt es zu. Dann unterschreibt man den Stimmausweis und legt diesen mit dem unmarkierten Couvert (der den Wahlzettel enthält) in den Umschlag, in dem man die Wahlunterlagen erhalten hat. Er ist auch gleich der Rücksende-Umschlag. Briefmarke daraufkleben und in den nächsten Postbriefkasten. Fertig!

Wichtig: Keine Bemerkungen, Zeichnungen o.ä. anbringen. Das unmarkierte Couvert mit dem Wahlzettel nicht unterschreiben! Nur den Stimmausweis unterschreiben. Achtung: In einigen Kantonen ist der (Rücksende-)Umschlag auch gleich der Stimmausweis.

Änderungen an den Listen sind üblicherweise unnötig, da die Listen von den Parteien in einem mühsamen sorgfältigen Verfahren zusammengestellt worden sind, das bereits viele Egos verletzt hat.

Wenn ich einen Kandidaten nicht mag?

Man kann den Namen eines Kandidaten, den man nicht mag, einfach durchstreichen. Die Partei, deren Name oben steht, erhält trotzdem eine Stimme.

Wenn ich einen Kandidaten oder eine Kandidatin speziell fördern möchte?

Das Schweizer Wahlsystem erlaubt nur wenig Spielraum für taktisches Wählen. Wem es nicht genügt, die gewünschten Personen nur zu kummulieren, kann allenfalls alle andern Namen auf der Liste streichen, damit jene überhaupt keine Stimmen bekommen.

Kann ich eine Person wählen, die auf keiner Liste steht?

Nein! Die Wahlvorschläge der Parteien müssen zur Genehmigung den Wahlbüros der Kantone vorgelegt werden, zusammen mit einer Anzahl Unterschriften von Wahlberechtigten. Die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist damit festgelegt. Man kann irgendwelche Personen aus irgendwelchen Listen wählen, aber nur jene.

Saturday 19 September 2015

Mittelstand oder Strommarkt. Sie haben die Wahl!

Die Liberalisierung des Strommarkts führt zu höheren Preisen für den Mittelstand und die Industrie. Das folgende Video zeigt auf, wer für diese Liberalisierung verantwortlich ist und wie man den Mittelstand vor weiteren solchen wirtschaftsfeindlichen Marktöffnungen bewahren kann.


Im Herbst sind Wahlen. Sie haben die Wahl!

Quellen

Fernsehbeiträge

Strompreise: Abzockerei?, SRF Arena vom 3. Oktober 2008

Strompreis-Schock für Industriebetriebe, SRF 10vor10, 27. November 2008

Schweizer Strommarkt soll komplett liberalisiert werden, SRF Tagesschau, 8.Oktober 2014

Strommarktliberalisierung auch für Private, SRF Tagesschau, 22.Januar 2015

Dokumente

Strompreise 2015/2016, Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom

Der Filmbeitrag verwendet folgenden Punkt der Aufzählung im Text:
Ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 4‘500 kWh pro Jahr bezahlt im nächsten Jahr [2016] durchschnittlich 20.6 Rp./kWh, gleichviel wie in diesem Jahr. Dies entspricht einer jährlichen Stromrechnung von 930 Franken.

Gemäss BFS beträgt die Anzahl der Haushalte in der Schweiz rund 3.5 Millionen. Die im Film genannten 1.2 Milliarden Kaufkraftverluste ergeben sich aus dem Produkt dieser 3.5 Millionen Haushalte und den 350 Franken (38% von 930) pro Durchschnittshaushalt. Die Korrektheit der Grössenordnung dieser Zahl wurde verifiziert, indem der Gesamt-Stromverbrauch aller Haushalte von 18'287 GWh durch die 4500 kWh des Durchschnitthaushalts geteilt wurden, was sogar etwas mehr als 4 Millonen "Durchschnitts"-Haushalte ergibt.

Vernehmlassungen

Für Marktöffnung: SVP -- FDP [PDF] -- CVP [PDF] -- BDP [PDF] -- GLP [PDF]
Gegen Marktöffnung: SPS [PDF] -- Grüne [PDF]

Nachtrag

Der Tages-Anzeiger hat am Montag, den 21. September, in der interaktiven Grafik zur Wahl mit dem Titel 1632 Kandidierende im Kreuzverhör die Erkenntnisse unseres Filmbeitrags grundsätzlich bestätigt.


Die Ansichten der Kandidierenden decken sich in dieser Frage weitgehend mit jener ihrer Partei, wobei vor allem Liberale (FDP, GLP) zu einer vorbehaltlosen Marktöffnung und damit Schädigung des Mittelstands und des Werkplatzes Schweiz tendieren.